Energieberatung
Ziel der Energiesparverordnung:
energetische Qualitäten eines Hauses transparent machen
Nachweise gemäß EnEV:
Energiebedarfsausweis (verpflichtend für Neubauten)
es werden die Energiekennzahlen im Bestand erarbeitet und Hinweise zu Energieeinsparmaßnahmen gegeben